DIE
ALTERNATIVE
ALTERNATIVE
IM HINWEISGEBERSCHUTZ
Im Bundesgesetzblatt vom 02.06.2023 wurde der Beschluss zum „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verkündet.
Unternehmen sind ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verpflichtet eine "Meldestelle" (Meldeportal) einzurichten, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, ohne Repressalien o.ä. durch den Arbeitgeber fürchten zu müssen (mehr).
Ab 90 € pro Monat
++Komplette Abwicklung der Meldung durch uns++
Keine zusätzliche Software erforderlich
Ohne Software und Schnick-Schnack.
Einfach und pragmatisch!
Interne Ressourcen sparen
Von der Entgegennahme der Meldung bis hin zur Bearbeitung der Beschwerde übernehmen wir alle Aufgaben.
100% Datenschutzkonform
Bearbeitung der Meldung durch Datenschutzexperten.
Alle Vorlagen enthalten
Notwendige Vorlagen zum Datenschutz und HinSchG erhalten Sie von uns.

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Regionales
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Wir treiben die Digitalisierung voran und statten Unternehmen und Einrichtungen mit lösungsorientierter Technik aus. Damit die Mitarbeiter reibungslos arbeiten können ist eine zeitgemäße Ausstattung unerlässlich.
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Unsere Produkte und Leistungen decken gleichzeitig die Anforderungen aus Datenschutz und Datensicherheit ab.
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"Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit "
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Kunden
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regionaler Partner
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Kurz erklärt
Datenschutz für Unternehmen und Einrichtungen aller Art.
Welche Anforderungen müssen im Datenschutz erfüllt werden?
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